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Zusammenarbeit von Kindertagesstätte
und Grundschule „Von der Kita in die Schule“

Der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule stellt für das Kind einen Meilenstein in der Entwicklung dar. Er muss sorgfältig gestaltet werden, soll er für die Mädchen und Jungen der Beginn einer weiteren positiven Entwicklungsphase sein.
Die Grundschule steht nach dem Niedersächsischen Schulgesetz und im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung in der Pflicht, eng mit dem Kindergarten zu kooperieren. Ebenso besteht nach dem Kindertagesstättengesetz für den Kindergarten der Auftrag zur Zusammenarbeit mit der Grundschule.
Eine gute Kooperation zwischen Kindergarten und Schule erleichtert den konkreten Übergang. Durch die Bildungsarbeit im Kindergarten entwickelt sich die Schulbereitschaft der Kinder. Die Schule legt Wert darauf, dass Wissen der Erzieherinnen über die Kinder in Erfahrung zu bringen und vorschulische Lernprozesse der Kinder unter Berücksichtigung des schulischen Bildungsauftrages weiterzuführen.
Aufgabe des Kindergartens ist es, konkrete Strukturen und Abläufe zu schaffen, die im letzen Kindergartenjahr zum Tragen kommen. Bei uns kommen die Kinder, die gemeinsam eingeschult werden, freitags zu gemeinsamen Projekten zusammen.

Mit dem Prinzip kleiner Arbeitsgruppen wird dem Forschergeist und den Lernbedürfnissen unserer „Schlaufüchse“ entsprochen. (Rollerführerschein, Erste-Hilfe-Pass, Schreibwerkstatt, Buchstaben- und Zahlenland). In der Regel arbeiten wir jährlich mit fünf verschiedenen Grundschulen. Es findet ein regelmäßiger Austausch statt – „Pädagogische Runden“ – ein kollegialer Austausch auf gleicher Augenhöhe, damit Kindergartenarbeit anschlussfähig und Schule kindfähig ist.

• Gemeinsame Fortbildungen zum Thema „Sprachförderung“.
• Hospitationen
• Einladungen zu Festen

Notwendig ist die Übereinkunft zwischen Kindergarten und Grundschulen, dass Eltern einbezogen werden müssen. Einverständniserklärungen müssen vorliegen, wenn Informationen über Kinder weitergegeben werden. Elternhaus, Kindergarten und Schule müssen zum Ziel haben, dem Kind einen angstfreien und freudigen Eintritt in die Schule zu ermöglichen.